Erotik E-Mail Werbung

Erotik E-Mail Werbung (Newsletter)

 

Im Abschnitt E-Mail Werbung (Newsletter) wird überprüft ob die geprüfte bzw. zu prüfende Erotik Internetseite ihre Emailadresse für Werbezwecke nutzt.

Grundsätzlich gilt:
Die Zusendung von E-Mail-Werbung ist nur dann erlaubt, wenn der Empfänger vorher eingewilligt hat, ohne diese Einwilligung darf er ihnen keine E-Mail-Werbung schicken.
Diese Regelung gilt in vielen Länder Europas.

Es gibt Ausnahmen und zwar wenn Sie z.b. in einem Erotik Onlineshop eine Bestellung getätigt haben und der Betreiber dieser Seite muss ihnen etwas zum Bestellvorgang mitteilen, dann ist dies selbstverständlich erlaubt.

Doch einige nutzen ihre E-Mail-Adressen schamlos aus und verkaufen diese im schlimmsten Fall an dritte.

Wird vom Betreiber der Erotik Seite in einem gewissen Zeitraum keine unerwünschte E-Mail versendet, so hat er diesen Abschnitt bestanden.